Beratungseinsätze gemäß § 45 SGB XI
Einzelberatung und Schulung von pflegenden Angehörigen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf diese Beratungseinsätze, auch wenn Sie die Pflegegeldleistung gewählt haben und die Pflege Ihres Angehörigen selbst sicherstellen wollen. Die Kosten für diesen Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach und melden Sie den Bedarf an.
Beratungseinsätze zu § 37 SGB XI
Pflichteinsatz zur regelmäßigen allgemeinen Beratung und Überprüfung der Pflegesituation vor Ort. Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal. Nach dem ersten Einsatz, den Sie über uns abgerufen haben, erinnern wir Sie automatisch über den nächsten fälligen Termin.
Leistungsansprüche bei Kranken- und Pflegekassen
Wir beraten Sie über Ihre Leistungsansprüche bei Kranken- und Pflegekassen. Nach Ihrem Wunsch informieren wir Sie in Ihrem Zuhause oder auch neutral in unserer Einrichtung über Ihre Möglichkeiten und beraten Sie über ergänzende Hilfsangebote auch in anderer Trägerschaft.